Plenarsitzung Bullingerkirche, © Christian Merz, christianmerz.com

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Neue Vorstösse: eingereichte und noch nicht erledigte Vorstösse

Neu eingegangene Vorstösse werden in der Regel an der nächstmöglichen Sitzung des Parlamentes begründet und anschliessend der Kirchenpflege überwiesen.
Bereits abgeschlossene Vorstösse siehe Dokumente im Archiv.
Das dem Vorstoss vorangestellte Datum ist dasjenige des Eingangs.