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Plenarsitzung KGH Wipkingen 20.05.2020, © Lukas Bärlocher, baerlocher.ch |
000_1510_Rolle_und_Aufgaben.txt Rolle und Aufgaben des Kirchgemeindeparlaments In der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich mit ihren ca. 75'000 Mitgliedern ist die Durchführung einer Kirchgemeindeversammlung weder möglich noch sinnvoll. Die Kirchgemeinde ist deshalb als Parlamentsgemeinde organisiert und verfügt über ein Parlament, das aus 45 Gemeindemitgliedern besteht. Vorgeschichte: die Zentralkirchenpflege Bis Ende 2018 haben die 34 evangelisch-reformierten Kirchgemeinden in der Stadt Zürich und die Kirchgemeinde Oberengstringen einen Gemeinde-Zweckverband nach kantonalem Recht gebildet. Dieser «Verband der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden» (Stadtverband) kümmerte sich um gesamtstädtische Aufgaben der Kirchgemeinde Zürich. So zum Beispiel um den Unterhalt und die Pflege der städtischen Kirchengebäude, aber auch um seelsorgerische Aufgaben wie kirchlicher Sozialdienst, Jugendkirche, kirchliche Freizeitzentren und Spitalseelsorge. Die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon sind selbständig geblieben und gehören darum seit 2019 nicht zur Kirchgemeinde Zürich. Die je zwei Delegierten der Kirchgemeinden bildeten als Delegiertenversammlung die Zentralkirchenpflege. Mit der Fusion von 32 der 34 Kirchgemeinden zu einer Kirchgemeinde Zürich übernahm die bestehende Zentralkirchenpflege die Funktion eines Übergangsparlaments. Im November 2019 wählten dann die Stimmberechtigten in sechs Wahlkreisen die 45 Mitglieder des Kirchgemeindeparlaments für den Rest der Amtsdauer 2018-2022. Am 3. April 2022 wurde das Kirchgemeindeparlament von den Stimmberechtigten erstmals für eine volle Amtsdauer von vier Jahren, d. h. für die Amtsdauer 2022-2026 gewählt. Was macht ein Kirchgemeindeparlament? Das Kirchgemeindeparlament (KGP) übt die politische Kontrolle in der Kirchgemeinde Zürich aus. Es wählt neben seinen eigenen Organen (Parlamentsleitung) die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK), die Kommisson für kirchliches Leben und Strukturen (KLS), die Kommission für Diakonie, Bildung und Kommunikation (DBK) und die Kommission für Immobilien (IMKO) sowie die zugewählten Mitglieder der Pfarrwahlkommissionen. Das Kirchgemeindeparlament ist zuständig für den Erlass und die Änderung wichtiger Rechtssätze und übt damit eine gesetzgebende Funktion aus. In den Art. 25 und 26 der Kirchgemeindeordnung (KGO) sind eine Reihe weiterer Aufgaben festgelegt, so insbesondere die Aufsicht über die Kirchenpflege und die Oberaufsicht über die Verwaltung und weitere Träger kirchlicher Aufgaben.
20.03.2024 Jahresbericht-KGP-2023 06.02.2025 Jahresbericht-KGP-2024
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