Plenarsitzung KGH Wipkingen 24.06.2020, © Lukas Bärlocher, baerlocher.ch

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Was ein Parlament kostet

Dass ein staatliches Gebilde mit mehr als ein paar Tausend Personen ordentlich und nach demokratischen Prinzipien funktioniert, wird durch ein Parlament als Vertretung der Stimmberechtigten sichergestellt. Das ist nicht ganz umsonst zu haben, aber die Kosten eines Parlaments werden in der Regel in der Öffentlichkeit deutlich überschätzt.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Entschädigungen der Mitglieder des Parlaments und dem Aufwand für die Infrastruktur und die Organisation (Parlamentsdienst).

Die Entschädigungen richten sich nach dem Entschädigungsreglement der Kirchgemeinde Zürich. Dort wird festgehalten, dass für eine Sitzung, die nicht länger als drei Stunden dauert, Fr. 100 entschädigt werden. Wer im Plenum oder in Kommissionen den Vorsitz führt, hat Anspruch auf den doppelten Betrag. Für die Infrastruktur und den Parlamentsdienst des Kirchgemeindeparlaments werden im Jahr 2021 voraussichtlich ca. Fr. 170'000 und für die Entschädigungen insgesamt ca. Fr. 90'000 budgetiert.

Die Kosten eines staatlichen Parlaments betragen in der Regel zwischen 0.1 und 0.2 Prozent des Gesamthaushaltes. Diese Regel gilt für Gemeindeparlamente, Kantonsparlamente, die Bundesversammlung und sogar für den Deutschen Bundestag. Und auch das Kirchgemeindeparlament liegt mit 0.15 Prozent in diesem Rahmen.