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Plenarsitzung KGH Wipkingen 24.06.2020, © Lukas Bärlocher, baerlocher.ch |
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Kommissionen Das Kirchgemeindeparlament Zürich verfügt neben der Parlamentsleitung (PL) über zwei Kategorien von Kommissionen. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) mit 7 Mitgliedern und drei ständige Sachkommissionen mit je 5 Mitgliedern werden auf eine zweijährige Amtsdauer vom Kirchgemeindeparlament aus seiner Mitte gewählt. Es bestehen als Sachkommissionen die Kommission für kirchliches Leben und Strukturen (KLS), die Kommission für Diakonie, Bildung und Kommunikation (DBK) und die Kommission für Immobilien (IMKO). Spezialkommissionen können vom Kirchgemeindeparlament eingesetzt werden, um sich bestimmten Themen anzunehmen. Das Parlament legt die Zahl der Mitglieder und den Auftrag fest. Deren Präsidentin oder Präsident sowie die übrigen Mitglieder werden von der PL gewählt. Nach Abschluss des Geschäftes werden sie aufgelöst. Mit der Geschäftsordnung der Kirchgemeindeparlaments (GeschO-KGP) vom 13. April 2022 wurden die Begriffe für die Kommissionen angepasst, d. h. seit der Amtsdauer 2022-2026 haben die «Sachkommissionen» die «Spezialkommissionen» in der Bezeichnung ersetzt und umgekehrt. Das Kirchgemeindeparlament kann zur Klärung von Vorkommnissen von grosser Tragweite eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung von weiteren Beurteilungsgrundlagen einsetzen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Parlamenten (auch der Kirchensynode der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich) kennt das Kirchgemeindeparlament keine Fraktionen. Eine Parlamentarische Initiative zur Einführung von Fraktionen hat das Kirchgemeindeparlament am 20. Mai 2020 nicht unterstützt. Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) Mitglieder (Stand: 6. Juli 2022): Lukas Affolter (Präsident)
Kommission für kirchliches Leben und Strukturen (KLS) Mitglieder (Stand: 22. Juni 2023): Werner Stahel (Präsident)
Kommission für Diakonie, Bildung und Kommunikation (DBK) Mitglieder (Stand: 25. Oktober 2022): Hannah Eggimann (Präsidentin)
Kommission für Immobilien (IMKO) Mitglieder (Stand: 7. Juli 2022): Ursina Fausch (Präsidentin)
Spezialkommissionen Die Parlamentsleitung (PL) setzt Spezialkommissionen ein, die zuhanden des Parlaments die Anträge der Kirchenpflege prüfen sowie Parlamentarische Initiativen bearbeiten. Die Sachkommissionen beenden ihre Arbeit mit einem Bericht und Antrag an das Parlament und gelten als aufgelöst, wenn die entsprechenden Beschlüsse des Parlaments in Rechtskraft erwachsen sind. Sofern das Parlament nicht anders entscheidet, haben Sachkommissionen in der Regel fünf Mitglieder, die inkl. Präsidentin oder Präsident durch die PL gewählt werden. Regeln zur Einsetzung von Spezialkommissionen Nach Art. 3 Abs. 4 GeschO-KGP sollen die Kirchenkreise und Geschlechter bei der Einsetzung von Kommissionen angemessen berücksichtigt werden. Zum Begriff "angemessen" hat die PL beschlossen, dass in jeder Kommission mindestens ein Drittel Frauen und ein Drittel Männer vertreten sein sollen und jeder Kirchenkreis höchstens einen Drittel der Mitglieder einer Kommission stellt. Falls sich unter Berücksichtigung dieser Regeln mehr Mitglieder für die Mitarbeit in der Kommission interessieren, erfolgt die Zusammensetzung der Kommission nach einem reproduzierbaren Zufallsalgorithmus. 500_2030_spezialkommissionen.txt Spezialkommissionen Die Parlamentsleitung setzt Spezialkommissionen (bisher «Sachkommissionen») ein, die zuhanden des Parlaments die Anträge der Kirchenpflege prüfen sowie Parlamentarische Initiativen bearbeiten. Die Spezialkommissionen beenden ihre Arbeit mit einem Bericht und Antrag an das Parlament und gelten als aufgelöst, wenn die entsprechenden Beschlüsse des Parlaments in Rechtskraft erwachsen sind. Sofern das Parlament nicht anders entscheidet (Art. 13 GeschO-KGP), haben Spezialkommissionen in der Regel fünf Mitglieder, die inklusive Präsidentin oder Präsident durch die Parlamentsleitung gewählt werden. Regeln zur Einsetzung von Spezialkommissionen Nach Art. 10 Abs. 3 GeschO-KGP sollen die Kirchenkreise und Geschlechter bei der Einsetzung von Kommissionen angemessen berücksichtigt werden. Zum Begriff "angemessen" hat die Parlamentsleitung beschlossen, dass in jeder Kommission mindestens ein Drittel Frauen und ein Drittel Männer vertreten sein sollen und jeder Kirchenkreis höchstens einen Drittel der Mitglieder einer Kommission stellt. Falls sich unter Berücksichtigung dieser Regeln mehr Mitglieder für die Mitarbeit in der Kommission interessieren, erfolgt die Zusammensetzung der Kommission nach einem reproduzierbaren Zufallsalgorithmus. 505 Beispiel Einsetzung von Kommissionen nach dem reproduzierbaren Zufallsprizip 510_2030_die_sako_stadtmission.txt Sachkommission Zürcher Stadtmission ZSM Die Sachkommission Zürcher Stadtmission ZSM wurde vom Büro des Kirchgemeindeparlaments am 6. April 2020 eingesetzt mit dem Auftrag, die Vorlage der Kirchenpflege zur Zürcher Stadtmission ZSM, Vereinbarung für kirchliche Sockelfinanzierung 2021-2024 zuhanden des Kirchgemeindeparlaments vorzuberaten und Antrag zu stellen. Das Geschäft wurde am 24. Juni 2020 im Kirchgemeindeparlament beraten und die Sachkommission wurde nach Rechtswirksamkeit des Parlamentsbeschlusses am 16.09.2020 aufgehoben. Mitglieder der Sachkommission waren Tina Billeter Weymann (Präsidentin, verstorben am 16.07.2020), Rudolf Hasler, Priscilla Schwendimann, Karin Schindler und Werner Stahel.
Sachkommission Kompetenzzentrum Demenz KK 6 Die Sachkommission Kompetenzzentrum Demenz KK 6 wurde vom Büro des Kirchgemeindeparlaments am 1. Dezember 2020 eingesetzt mit dem Auftrag, die Vorlage der Kirchenpflege zum Kompetenzzentrum Demenz im Kirchenkreis 6 zuhanden des Kirchgemeindeparlaments vorzuberaten und Antrag zu stellen. Der Beschluss des Kirchgemeindeparlaments vom 14. April 2021 ist in Rechtskraft erwachsen. Mitglieder der Sachkommission waren Karin Zaugg (Präsidentin), Renate Gay, Martin Günthardt, Myriam Mathys und Thomas Wacker.
530_2030_die_spezko_strukturentwicklung_kgz_2021.txt Spezialkommission «Strukturentwicklung KGZ 2021» Die Spezialkommission «Strukturentwicklung KGZ 2021» wurde vom Büro des Kirchgemeindeparlaments am 13. Juli 2021 noch als Sachkommission eingesetzt mit dem Auftrag, die Parlamentarische Initiative 2021-02 vorzuberaten und Antrag zu stellen. Das Kirchgemeindeparlament hat am 23. Juni 2021 diese Parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt und eine Sachkommission von sieben Mitgliedern beschlossen. Mitglieder der Spezialkommission (Stand: 14. Juli 2022) waren Thomas Ulrich (Präsident), Lukas Bärlocher, Susanne Görbert, Annina Hess-Cabalzar, Marie-Ursula Kind (Vizepräsidentin), Dominik Steinacher und Werner Stahel. Das Kirchgemeindeparlament hat am 9. Februar 2023 die Parlamentarische Initiative abgelehnt und dem Antrag der Mehrheit der Spezialkommission mit 18:14 Stimmen zugestimmt.
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