Plenarsitzung KGH Wipkingen 20.05.2020, © Lukas Bärlocher, baerlocher.ch |
Besuchen Sie uns Die Versammlungen des Kirchgemeindeparlaments sind öffentlich. Den Zuhörerinnen und Zuhörern werden im Versammlungssaal besondere, räumlich getrennte Plätze zugewiesen. Einzelpersonen und Medienschaffende müssen sich nicht anmelden. Gruppen sind gebeten, sich beim Parlamentsdienst eine Woche vor der Sitzung anzumelden, damit genügend Sitzplätze verfügbar sind.
Die Öffentlichkeit von Parlamentssitzungen hat in der Schweiz eine lange Tradition, die auf die Regenerationsverfassungen der liberalen Kantone in den 1830er Jahren zurückzuführen ist.
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